Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche in einer Mietwohnung
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtssprechung zur Absetzbarkeit von Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche geändert.
Nach einem neuen Urteil vom 03.08.2016 (IX R 14/15) sind die Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt nicht – als sogenannter Erhaltungsaufwand – sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist.
Rechtsanwalt Dr. Harald Stelzner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht