Bauunternehmer muss Kosten für privates Sachverständigengutachten selbst tragen
Nach einer Presseinformation von Haus & Grund Bayern hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 01.02.2017 (Aktenzeichen: VII ZB 18/14) entschieden, dass ein von einem Bauherren in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten es nicht rechtfertigt, dass der beklagte Bauunternehmer ebenso ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt. Auch wenn der Bauunternehmer einen möglichen Prozess gewinnt, könne er deshalb nicht die Kosten für sein privates Sachverständigengutachten vom Bauherren verlangen.
Rechtsanwalt Ansbert Seufert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht